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Rhesusprophylaxe
Liegt bei der Schwangeren eine Rhesus Faktor negative
Blutgruppe vor, muss nach einer Chorionzottenbiopsie,
einer Fruchtwasserpunktion oder anderen invasiven Eingriffen,
eine Rhesusprophylaxe durchgeführt werden. Diese
Vorschrift ist verbindlich in der zur Zeit gültigen Mutterschafts-Richtlinie
geregelt.
Die Rhesusprophylaxe sollte sofort, spätestens aber 72
Stunden nach dem Eingriff erfolgen.
Diese Impfung verhindert bei Rhesus positiven Feten
von Rhesus negativen Müttern die Entwicklung des
gefürchteten Rhesuskonflikts. Die Schutzwirkung
der Impfung hält ca. 12 Wochen an und muss später
gegebenenfalls nochmals erneuert werden.
Die konsequent durchgeführte Rhesusprophylaxe verhindert
die Entstehung des Rhesuskonflikts.
Rhesuskonflikt
Während der Schwangerschaft, im Rahmen einer Fruchtwasser-,
Nabelschnurpunktion oder einer Chorionzottenbiopsie, vor allem
aber bei der Geburt können fetale Blutzellen in den Kreislauf
der Mutter gelangen. Hat die Mutter eine Rhesus negative
Blutgruppe und der Fetus eine Rhesus positive Blutgruppe
(was bei Rhesus postiven Vätern möglich ist) führt
das bei der Mutter zu einer Immunantwort. Es werden dann durch
die Mutter Antikörper gegen diese Rhesus positiven fetalen
Blutzellen gebildet. Diese Antikörper gelangen über
die Placenta wieder vom mütterlichen in den fetalen Kreislauf.
Dort verbinden sich diese Antikörper mit Rhesus positiven
roten Blutkörperchen des Feten. Infolge dieser Verbindung
werden die roten Blutkörperchen zerstört (Haemolyse).
Sind viele Antikörper durch die Mutter gebildet worden
kann es zu einer massiven Haemolyse kommen, die dann eine
schwere fetale Blutarmut (Anämie) zur Folge hat. Infolgedessen
bildet sich praenatal das Vollbild eines Immunologischen Hydrops
fetalis oder zur Geburt eines Morbus haemolyticus neonatorum
heraus.
Beide Formen sind auch heute noch mit einer nicht unerheblichen
Sterberate bzw. gesundheitlichen Spätfolgen vergesellschaftet.
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